Tafelsicherheitsprüfungen
Tafelsysteme sind entsprechend §39 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Allgemeine Vorschriften“ (GUV V41)
in angemessenen Zeiträumen auf Ihren Zustand zu prüfen. Festgestellte sicherheitstechnische Mängel sind zu beheben,
vgl. §2 der genannten UVV. Es wird empfohlen, die Prüfung jährlich durchzuführen. Prüfungen bzw. Instandsetzungen
haben nach GUV-SI 8016 und durch einen Fachkundigen zu erfolgen. Die festgestellten Mängel werden in einem Prüfbericht
festgehalten.
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