Tafelsysteme sind nach § 39 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Allgemeine Vorschriften“ (GUV V41) in angemessenen Zeiträumen auf ihren Zustand zu prüfen. Festgestellte sicherheitstechnische Mängel sind zu beheben (vgl. § 2 der genannten UVV).
Empfohlen wird, die Prüfung jährlich durchzuführen.
Prüfungen und Instandsetzungen haben nach GUV-SI 8016 und durch einen Fachkundigen zu erfolgen. Die festgestellten Mängel halten wir in einem Prüfbericht fest.
GUV-SI 8016 „Sichere Schultafeln“Weitere Informationen zum Herunterladen (PDF, 264 KB)

