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Tafelsicherheitsprüfung

Sicherheit für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte – geprüft und dokumentiert.

Tafelsysteme sind nach § 39 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Allgemeine Vorschriften“ (GUV V41) in angemessenen Zeiträumen auf ihren Zustand zu prüfen. Festgestellte sicherheitstechnische Mängel sind zu beheben (vgl. § 2 der genannten UVV).

Empfohlen wird, die Prüfung jährlich durchzuführen.

Prüfungen und Instandsetzungen haben nach GUV-SI 8016 und durch einen Fachkundigen zu erfolgen. Die festgestellten Mängel halten wir in einem Prüfbericht fest.

GUV-SI 8016 „Sichere Schultafeln“
Weitere Informationen zum Herunterladen (PDF, 264 KB)
Klassenzimmer mit gelben Wänden und geschlossener grüner Klapptafel
Geprüfte Tafelanlage im Klassenzimmer

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